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8. Verschweigen von Alt- und Vorschäden
Das Verschweigen von Alt- bzw. Vorschäden ist kein Kavaliersdelikt. In solchen Fällen reagieren alle Versicherungen sehr empfindlich. Neben der Totalverweigerung von der Regulierung des unstreitigen Schadens kann auch noch ein Prozess wegen Versicherungsbetrug auf den Betroffenen zu kommen. Die Annahme, die Versicherung wird das schon nicht wissen, ist ein folgenschwerer Irrtum.
Um dieser Art Betrug entgegen zu wirken, hatte in der Anfangsphase der elektronischen Datenerfassung jede Versicherung für sich Datenbanken angelegt, in dem die Schadenfälle erfasst wurden um diese später mit aktuellen Schadenfällen abzugleichen. Später erfolgte der Austausch dieser Informationen auch zwischen einzelnen Versicherungsgesellschaften untereinander. Im Laufe der Zeit wurden diese Datenbanken untereinander vernetzt.
Seit einigen Jahren hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zu diesem Zweck ein einheitliches System entwickeln lassen, das Hinweis- und Informationssystem (HIS) auf das jede Versicherung bei jedem Schaden zugreift, sei es einen Schaden einzutragen oder einen Schaden abzugleichen … Es wird jeder gemeldete Schaden erfasst und archiviert, egal ob er reguliert wurde oder nicht. Das betrifft die kompletten Schadenakten mit allen Unterlagen, Bilder und Namen der Personen, die mit dem Fall in Verbindung gebracht wurden, bei Kfz-Schäden auch die Gutachter.
Eine ähnliche Datenbank existiert u.A. auch in den USA. Im Gegensatz zum HIS ist diese Datenbank sogar öffentlich- Durch Eingabe (z.B. bei Google) der Fahrgestellnummer (VIN) eines x-beliebigen, einmal in den USA zugelassenen Fahrzeuges kann man dessen gesamte Historie, angefangen von der Fertigung bis hin zur Verschrottung inkl. der gemeldeten Unfallschäden mit Fotos in Erfahrung bringen. Aus Datenschutzgründen kommen freie und unabhängige Kfz-Sachverständige an die in Deutschland existierene HIS-Datenbank nicht heran und sind somit auf die wahrheitsgemäße Aussage ihres Kunden angewiesen.