
Home Auftrag Der SV Dipl.-Ing. Mirko Schwäblein Aktuell Totalschaden Auszahlung auf Gutachtenbasis Feuer An Bord! ... Regionales Einzugsgebiet Überregionale Auftragsannahme Leistungsumfang KOSTEN PREISE HONORARE Gutachten für exclusive und seltene Fahrzeuge die häufigsten Fehler nach Verkehrsunfällen Fehler 1: Die eigene Versicherung Fehler 2: Des Gegners Haftpflichtversicherung Fehler 3: ab in die Werkstatt Fehler 4: Polizei Fehlberatung Fehler 5: Arzt nicht aufgesucht Fehler 6: den falschen Gutachter ... Fehler 6.1.: ... im Auftrag der Versicherung Fehler 6.2.: ... auf Empfehlung Fehler 6.3.: ... als Fehlgriff Fehler 6.4: ... von Prüforganisationen Fehler 7: Nachbesichtigung Fehler 8: Alt- und Vorschäden Fehler 9: Ungeduld Fehler 10: Selbst ist der Mann Der 5-Takt-Motor Verschiedenes

Selbst ist der Mann
Viele Kraftfahrer – eigentlich die meisten – begehen nach einen unschuldig erlittenen Unfall den fatalen Fehler, sich dem Schadenmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu unterwerfen, und verzichten so, ohne es zu merken auf mehr als die Hälfte Ihrer Schadenersatzansprüche.
Im Frühsommer 2018 erhielt ein Kunde von mir, welcher unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das obligatorische Anspruchstellerbefragungsschreiben. Bereits aus reiner Gewohnheit kündige ich allen meinen Kunden noch mit Auftragserteilung bereits den Erhalt dieser Schreiben an, und instruiere diese mit der weiteren Verfahrensweise. Diesem Anspruchstellerfragebögen war ein weiteres Blatt angefügt. Einleitend steht da geschrieben.

Das ist erst einmal nichts Neues. Es wird versucht, das Unfallopfer „einzufangen“ um dann den Regulierungsprozess nach den Vorgaben dieser Versicherung abzuwickeln. Um den Ehrgeiz und das Interesse des Unfallopfers an einer vermeintlich zügigen Schadenabwicklung seitens der Versicherung zu wecken, heißt es da weiter.

Schon allein diese Formulierung lässt zweifelsfrei erkennen, dass die Versicherung keinesfalls an einer Instandsetzung Ihres Fahrzeuges interessiert ist. Aber zu allererst muss die Frage gestellt werden: Wer sind „Wir“, die welche die Reparaturkosten kalkulieren? Gerade diese Versicherung beschäftigt keine Kfz-Sachverständigen. Es sind also irgendwelche Sachbearbeiter im Haus, oder irgendwelche Hungerleider, denen auf dem freien Markt keinen nennenswerten Erfolg beschieden war, und die jetzt unter zweifelhaften Zugeständnissen nach Vorgabe der Versicherung in derem Auftrag sich an ihren damals potentiellen Kunden „rächen“ und ihr kümmerliches Dasein fristen. Und das Unfallopfer merkt es nicht einmal. Bei Kleinstschäden (z.B. Kratzer auf der Stoßstange) wird der Schaden natürlich netto ausgezahlt. Bei etwas größeren Schäden wird die Abrechnung auf Totalschadenbasis angestrebt. Die Totalschadenabrechnung ist meistens die für die Versicherung günstigste Variante. Wiederbeschaffungswert (möglichst niedrig) abzüglich Restwert (möglichst hoch) – fertig ist die Laube. Aber stimmt denn der Wiederbeschaffungswert überhaupt? Wurde dieser nicht durch den Versicherungs-SB einfach nur soweit wie möglich nach unten „korrigiert“? Ohne einen freien Sachverständigen an Ihrer Seite werden Sie das niemals erfahren. Stattdessen werden Sie aufgefordert, Fotos nach der folgenden Anleitung zu machen:

Abgesehen davon, dass diese Arbeit sowieso nur ein Sachverständiger erledigen soll, stelle ich mal hier die Frage: Wissen Sie eigentlich wonach Sie suchen sollen? Ja, die äußeren sichtbaren Schäden erkennen Sie. Aber ist das auch wirklich alles? Was ist mit „versteckten“ Schäden? Wissen Sie, wie man den Schaden freilegt, um auch dahinter liegende Baugruppen zu begutachten? Ist bzw. sind die Achse(n) noch gerade? Hat sich vielleicht nicht doch noch die Karosserie verzogen? Was ist mit den elektronischen Steuergeräten und den pyrotechnischen Rückhaltesystemen?
Der Sachbearbeiter der Versicherung ist angewiesen, was er nicht sieht ist nicht da. Sie aber unterschreiben Ihre Zuarbeit an der Stelle.

… und signalisieren die vollstände Aufnahme des Ihnen zugefügten Schadens. Bei Schäden, die Sie vielleicht später entdecken, wird die Versicherung behaupten, dass diese nichts mit dem streitgegenständlichen Schaden zu tun hätte, und Sie haben das Nachsehen.
Deshalb VORSICHT! Versuchen Sie nicht im Alleingang diese Aufgabe zu bewältigen. Beanspruchen Sie die professionelle Hilfe, die Ihnen von Rechts wegen zusteht und beauftragen Sie zur Schadenfeststellung einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen.