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- „Wieviel Wertminderung hat man Dir nach der Reparatur gezahlt?" wollte ich wissen. Ungläubiges Raunen war die Antwort.
- Auch von Nutzungsentschädigung, weil er für die Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen in Anspruch genommen, hatte er keine Ahnung.
Ich rechnete ihm überschlägig vor, dass er hier schon mal auf mehr als 1000,-€ zu Gunsten der Versicherung verzichtet habe.
Zu Guterletzt: Niemand macht heutzutage etwas umsonst. Mit der Überantwortung eines unverschuldeten Haftpflichtschadens hat der Geschädigte seiner eigenen Versicherung, welche im Grunde genommen gar nichts mit diesem Schaden zu tun hat, zusätzlich Arbeit verschafft und somit Kosten verursacht. Dieser Umstand wird selbstverständlich registriert und im Vertrag des Geschädigten "gepunktet". Das ist nicht zu verwechseln mit der Herabstufung des Schadenfreiheitsrabattes auf Grund selbst verschuldeter Unfälle! Am Ende jeden Jahres wird der bestehende Vertrag angepasst und man erhält ein Schreiben dass sich die Versicherungsprämien geändert haben. Im Klartext: Wer als Geschädigter die Regulierung seiner eigenen Versicherung überlässt, zahlt drauf.