Fehler 1: Die eigene Versicherung - mirko-schwäblein.de

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Fehler 1: den Schden der eigenen Versicherung melden ..

… und überlässt dieser die gesamte Abwicklung. Diese Art von Regulierungspraxis hat sich in den letzten Jahren bei der Versicherungswirtschaft zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Ursache bzw. der Hintergrund ist kurioserweise in der seit Jahrzehnten nicht mehr existenten DDR zu suchen. Dort gab es eine einzige - die staatliche Versicherung. Im Falle eines Unfalles hatten sich die beteiligten Parteien bei Ihrer und damit automatisch bei der Versicherung des Gegners zu melden, weil es eben nur eine einzige zuständige Versicherung gab - und Fertig! Als dann  Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts der eine oder andere Ossi (Man möge mir den Ausdruck verzeihen - ich bin selbst auch einer) als Unfallopfer nach einem Verkehrsunfall bei seiner Versicherung vorstellig wurde, verwies man ihn dann immer an die zuständige Versicherung des Unfallgegners. Im Laufe der Jahre erkannte die Versicherungswirtschaft jedoch, dass diese auf Grund der dem DDR-Kraftfahrer eingedrillten Verhaltensmentalität, einen Verkehrsunfall - ob unschuldig oder nicht - seiner Versicherung zu melden, der Versicherung ein bis dahin ungeahntes Einsparungspotential an Schadenersatzansprüchen eröffnet.

Ein Fallbeispiel: Ein Freund meines Vaters, der seit mehr als 55 Jahren seinen Führerschein besitzt und bis dato unfallfrei geblieben ist, wurde unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt. „Wozu brauche ich einen freien Sachverständigen?" fragte er mich in einem geringschätzigen Ton. Und voller Stolz berichtete er weiter: „Ich habe den Unfall meiner Versicherung gemeldet, mein Auto zu Ford gebracht und nach 7 Tagen repariert wieder bekommen." Soweit so gut. Auf Grund seiner jahrzehntelangen Fahrpraxis, glaubte er doch allen ernstes, über so viel Erfahrung zu verfügen, auch nach einem Verkehrsunfall alles richtig zu machen. Und viele dieser Altersgruppe glauben das auch heute noch immer. Ich fragte also nach:

Was war das für ein Auto, wie alt, wie viel Kilometer gelaufen …? Ford Mondeo 1 ½ Jahre alt, Erstbesitz, 5000 km Laufleistung war die Antwort.

War war passiert? - Vorfahrtverletzung … von der Beifahrertür über die hintere rechte Tür und der  Seitenwand - alles aufgerissen und der hintere Stoßfänger war ab.

  • „Wieviel Wertminderung hat man Dir nach der Reparatur gezahlt?" wollte ich wissen. Ungläubiges Raunen war die Antwort.
  • Auch von Nutzungsentschädigung, weil er für die Zeit der Reparatur keinen Ersatzwagen in Anspruch genommen, hatte er keine Ahnung.


Ich rechnete ihm überschlägig vor, dass er hier schon mal auf mehr als 1000,-€  zu Gunsten der Versicherung verzichtet habe.


Dann hatte ich auch die Gelegenheit, das Auto zu sehen. Schon vom Weiten war für mich zu erkennen, dass dieses Auto einen Unfallschaden hatte. Der Farbton des rechten Kotflügels war geringfügig heller als der Rest der rechten Seite. Auf eine Beilackierung, um diese Erscheinung zu überdecken, wurde aus Kostengründen verzichtet. Bei näherer Betrachtung stellte ich fest, dass die ersetzten Türen nicht hundertprozentig maßhaltig waren. Es wurde Ersatzteile aus dem sogenannten „Aftermarked" verwendet, welche schlicht weg preiswerte Nachbauten von Original - Ersatzteilen sind. Ich wage nicht, von Fälschungen zu sprechen!

Was war also passiert? Der Reparaturauftrag wurde nicht vom Halter des Fahrzeuges, sondern von der Versicherung an die Werkstatt erteilt. Und der Auftraggeber bestimmt, wie repariert wird. Das beginnt damit, vorzuschreiben, welche Ersatzteile verwendet werden, ob überhaupt ersetzt oder instand gesetzt wird und geht selbst so weit, dass Werkstätten, welche sich als Partner der Versicherung in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben haben, auch noch die Arbeitsstundenverrechnungssätze diktiert werden. Abgesehen davon werden Nebenkosten gleich unter den Tisch gekehrt.

Aber warum tun Werkstätten dann so etwas? Diese Frage sollte jeder Geschädigte dem Chef der Werkstatt selbst stellen, der sich und seinen Betrieb dem Versicherungsdiktat unterworfen hat, und seinem eigenen Kunden deshalb Billigreparaturen zumutet.

ACHTUNG! Auch die Polizei ist nicht unfehlbar! Wider besseren Wissens fühlen sich manche zur Unfallaufnahme herbeigerufene Polizeibeamte hier in der Region dazu berufen, gerade diesen verheerend falschen Weg den Unfallbeteiligten anzuraten. Was sie damit anrichten, davon haben  diese Staatsdiener keine Ahnung. Fakt ist: Es handelt sich um unzulässige und obendrein falsche Rechtsberatung. Es ist eine Anmaßung, welche strafrechtliche Konsequenzen nachziehen kann, denn schließlich soll die Polizei lediglich den Unfall aufnehmen, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße feststellen und gegebenenfalls die Schuldfrage aus ihrer Sicht vor Ort darlegen. Von dem Verhalten gegenüber der Versicherung und auch, wie schon oft in der Presse zu lesen, der Feststellung der Schadenhöhe haben Polizeibeamte wenig meistens aber gar keine Ahnung.

Zu Guterletzt: Niemand macht heutzutage etwas umsonst. Mit der Überantwortung eines unverschuldeten Haftpflichtschadens hat der Geschädigte seiner eigenen Versicherung, welche im Grunde genommen gar nichts mit diesem Schaden zu tun hat, zusätzlich Arbeit verschafft und somit Kosten verursacht. Dieser Umstand wird selbstverständlich registriert und im Vertrag des Geschädigten "gepunktet". Das ist nicht zu verwechseln mit der Herabstufung des Schadenfreiheitsrabattes auf Grund selbst verschuldeter Unfälle! Am Ende jeden Jahres wird der bestehende Vertrag angepasst und man erhält ein Schreiben dass sich die Versicherungsprämien geändert haben. Im Klartext: Wer als Geschädigter die Regulierung seiner eigenen Versicherung überlässt, zahlt drauf.


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