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Honoraranpassung


Nach Einsicht in die Letzte Veröffentlichung der Ergebnisse und Auswertung der Honorarbefragung 2020 des BVSK vom April 2021 habe ich beschlossen, auch meine Honorare den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Die von mir veröffentlichten Honorarwerte gelten ab sofort für die Vergütung eines jeden neu erteilten Gutachtenauftrag. Rechnungen für Gutachten, welche sich bereits vor dieser Veröffentlichung  im Bearbeitungsprozess befanden, werden nach den alten Honorarwerten berechnet.


ONLINE-GUTACHTEN


Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, meine Gutachtenarbeit auch komplett online in Anspruch zu nehmen. Ich habe mir überlegt, wie ich das, ohne Ihr Fahrzeug persönlich zu inspizieren, berwerkstelligen könnte. Sicherlich ist das nicht in jedem Fall möglich. Gerade bei komplizierten Reparaturfällen bin ich auf eine detaillierte Fotodokumentation, wie nur ich diese zusammen stellen kann, angewiesen. Vielleicht geht das aber doch! Bei "Routine-" Schäden, oder bei eindeutigen Totalschadenfällen sollte ein von Ihnen nach meiner Anweisung angefertigter Foosatz für ein Gutachten ausreichend sein. Mit Auftragsbestätigung erhalten Sie von mir eine umfangreiche, speziell auf Ihren Schadenfall zugeschnittene Anleitung für die Zuarbeiten, die ich von Ihnen für ein aussagekräftiges Gutachten benötige.  Außerdem entfallen Fahrkosten, was die Möglichkeit eröffnet, überregional tätig zu werden, ohne dass eine regulierende Versicherung bei der Auswahl des Sachverständigen die Entfernung kritisieren würde. Sollten Sie Fragen dazu haben, rufen Sie mich einfach an.


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