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Totalschaden!


·        Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden?

·        Was ist der Zeitwert?

·        Was ist die Opfergrenze?


Als Fachmann, der seit mehr als einem Vierteljahrhundert fast täglich mit Unfallschäden an Kraftfahrzeugen zu tun hat, kommt es auch vor, dass ich den einen oder anderen Fahrzeugschaden zum Totalschaden erklären muss. Viele verwenden gern den Begriff „Wirtschaftlicher Totalschaden“. Das klingt unheimlich bedeutsam. Die wirkliche Bedeutung kennen aber die wenigsten. Mit diesem Beitrag werde ich die Unterschiede von Totalschäden und die Möglichkeiten, wie damit umgegangen werden kann, möglichst anschaulich und detailliert erklären. Nehmen Sie sich bitte Zeit zum Lesen. Ich verspreche Ihnen, dass es sich lohnt.

Ein einwandfreier Totalschaden tritt ein, wenn die Reparaturkosten deutlich höher liegen, als die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens kosten würde. Deutlich höher bedeutet, dass die Brutto- Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigen. Bei einem wohlmöglich total zerhackten Fahrzeug ist da wohl nichts mehr zu machen. Es ist jedoch gar nicht so selten, dass selbst ein einwandfreier Totalschaden nicht bedeutet, dass sich der Eigentümer von seinem Fahrzeug trennen muss. Eine fachgerechte Reparatur nach Herstellerrichtlinien unter Verwendung von Original-Markenersatzteilen ist zwar ausgeschlossen. Mit gebrauchten Ersatzteilen oder solchen, die auf dem Zubehörmarkt gehandelt werden, sollte eine Reparatur durchaus sinnvoll und möglich sein. Wenn dann auch noch ein handwerklich geschickter Karosseriebaumeister, der wirklich ein Meister seines Faches ist, Hand anlegt und das eine oder andere verbogene Blech wieder in Form bringt, obwohl die Reparaturempfehlung des Herstellers etwas anderes vorsieht, werden die dann tatsächlich anfallenden Reparaturkosten die Totalschadengrenze nicht überschreiten, und nach der Reparatur wird Ihr Auto trotzdem aussehen, als wäre der Unfall nie passiert.

A0 dieser Stelle möchte ich noch ein paar Worte zum Zubehörmarkt verlieren. Dieser beinhaltet nicht etwa nur Anbauteile, wie Anhängerkupplungen oder Gepäckträger, welche vom Hersteller selbst nicht angeboten werden. Nach Produktionsende eines jeden Fahrzeugmodells, werden vom Hersteller auch keine Ersatzteile nachgefertigt. Trotzdem muss die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens weitere zehn Jahre sichergestellt werden. Die Fertigungsmaschinen für beispielsweise Karosseriebleche wie Kotflügel etc. aber auch Verschleißteile wie z.B. Auspuffanlagen werden nicht etwa verschrottet, sondern verkauft und weiter verwendet. Da der Lizenzschutz abgelaufen ist und bei einem Zubehörhersteller auf Grund der Spezialisierung generell viel kostengünstiger gefertigt werden kann, sind Zubehörteile qualitativ keines Falls schlechter aber deutlich preiswerter erhältlich. Oft kosten diese Ersatzteile weniger als die Hälfte, als die welche den Markennamen tragen.

Als freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger gehe ich immer auf die Wünsche meines Kunden ein. Bevor ich mich an die Arbeit mache, frage ich Sie, wie Sie nach diesem Unfallereignis mit Ihrem Fahrzeug weiter umgehen wollen. Die wenigsten wollen sich von ihrem fahrbaren Untersatz trennen, so dass ich mein Gutachten dementsprechend erstelle. Auf Grund dessen ist die Totalschadenquote meiner Expertisen sehr überschaubar. Das macht ein Sachverständiger der Versicherung nicht! Aber auch einige Berufskollegen, welche sich hauptsächlich mit unlauteren Optionen in so manche Markenwerkstatt eingekauft haben, ziehen einen Totalschaden einer fachlich fundierten und inhaltlich korrekten Reparaturexpertise vor, weil sie es nicht besser können. Einen Schaden zum Totalschaden zu erklären, kann im Grunde genommen jeder Sechstklässler einer Hauptschule, geht ganz schnell und der Gutachter läuft nicht die Gefahr, den Vorgang noch einmal wegen eines Nachtrages auf den Tisch zu bekommen. Das traurige daran ist, dass auch Versicherungen solche dürftigen Expertisen sofort bezahlen, weil ebenso dürftig die darin festgestellte Schadenaufstellung ausgefallen ist. Auf meiner Homepage unter dem Hauptmenue „die häufigsten Fehler nach Verkehrsunfällen“ habe ich über die lange Zeit meiner Tätigkeit mehrere sehr ausführliche Artikel dazu veröffentlicht.

Neben dem Wiederbeschaffungswert ist der Restwert des Fahrzeuges eine nicht zu verachtende Größe. Der Restwert des Fahrzeuges ist der voraussichtliche Erlös, den man erzielen kann, wenn das Fahrzeug unrepariert, so kaputt wie es ist, an einen Interessenten verkauft wird. Die Interessen der Aufkäufer sind vielfältig.

Es können Privatpersonen sein, die für ihr eigenes baugleiches Fahrzeug einen Ersatzteilspender suchen. Aber auch Autoverwertungen kaufen Unfallfahrzeuge in  großer Zahl auf, zerlegen diese fachgerecht und handeln weltweit mit den so gewonnenen Original Ersatzteilen.

Altmetallhändler, die nur an den Rohstoffen interessiert sind, kaufen ebenfalls Unfallfahrzeuge und auch solche, bei denen eine Reparatur sich nicht mehr lohnt, um diese dann der Verwertung zuzuführen. Dabei wird nicht zimperlich mit den Objekten umgegangen. Nach dem Ablassen aller Flüssigkeiten werden die Schrottautos zusammengedrückt geschreddert, und die dabei übrig bleibenden, vielleicht faustgroßen Stücke sortiert und verkauft.

Es gibt aber auch Händler, welche die Fahrzeuge, die in Deutschland unter wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr zu retten sind, aufkaufen und ins Ausland exportieren, wo diese wegen deutlich günstigeren Konditionen sowohl aus Sicht der Ersatzteilpreise als auch der deutlich niedrigeren Arbeitskosten dort wieder instand gesetzt und verkauft werden. Dieser Markt ist sehr schnelllebig. Es geht da zu wie auf einem arabischen Basar. Ein Unfallgeschädigter Kraftfahrzeugbesitzer, an dessen Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten ist, sollte wissen, dass sein Fahrzeug keines Falls eine Wertanlage ist. Schon nach wenigen Tagen, kann sich die Nachfrage nach gerade seinem Unfallfahrzeug deutlich verschlechtert haben, und der Restwert muss neu verhandelt werden.

Die Versicherungen sind immer an einem möglichst hohen Restwert interessiert, denn diese Summe wird bei der Regulierung von dem in Geldwert bezifferten Kfz-Schaden abgezogen. Es ergibt sich daraus die Formel für die Abrechnung auf Totalschadenbasis:

Wiederbeschaffungswert minus Restwert ist gleich der Zahlbetrag der Versicherung für das beschädigte Fahrzeug.

Vielleicht hat der eine oder andere schon einmal etwas von der sogenannten 130-Prozent-Regel gehört? Man spricht dabei auch von der Opfergrenze. Dabei muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten von maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übernehmen. Die Inanspruchnahme der Opfergrenze ist an mehrere Bedingungen gebunden. Als Allererstes sollte das Fahrzeug schon optisch einen gepflegten Eindruck machen. Der regelmäßige Griff zum Staubsauger und Besuch einer Waschanlage sind dabei sehr hilfreich. Gerade bei Fahrzeugen, die schon etwas in die Jahre gekommen sind und auch eine beachtliche Laufleistung erzielt haben, ist der Erhaltungszustand ein Umstand, den ich als Ihr Sachverständiger bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigen werde. Heben Sie Reparaturrechnungen von größeren Verschleiß- und anderen Reparaturen auf. Im Falle eines Unfallschadens sind das Nachweise für werterhaltende bzw. wertsteigernde Investitionen von Ihnen, die so nicht umsonst gewesen sein müssen, sondern welche den Wiederbeschaffungswert positiv beeinflussen und die Totalschadengrenze nach oben verschieben. Achten Sie darauf, dass das Wartungsheft Ihres Fahrzeuges, das sogenannte Scheckheft lückenlos geführt und immer auf den neuesten Stand ist. Auch wenn Sie Ihr Auto nicht mehr in eine Markenwerkstatt zur Durchsicht bringen, lassen Sie die Arbeiten schriftlich dokumentieren, wenn Sie die Rechnungen dafür nicht aufheben wollen. Sollten Sie selbst die eine oder andere Arbeit durchgeführt haben, dann heben Sie die Ersatzteilrechnungen auf. Minimale Dellen und Kratzer sind normale Gebrauchsspuren der Jahre. Kleinere aber deutlich sichtbare Schäden an der Karosserie, Rost oder gar Schäden aus früheren Unfällen, man sagt dazu Altschäden,  sollten bereits zeitnah behoben worden sein. Es geht darum, die Versicherung davon zu überzeugen, dass Ihr Fahrzeug für Sie kein alltäglicher Gebrauchsgegenstand sondern etwas ganz Besonderes ist und somit für würdig befunden werden kann, die Opfergrenze auszunutzen. Unter diesen Voraussetzungen werde ich meine Arbeit darauf konzentrieren, auch unter Ausnutzung der 130% Opfergrenze für das verunfallte Fahrzeug einen wirtschaftlich sinnvollen Reparaturweg zu gestalten. Auch das lehnen sehr viele Berufskollegen und solche, die für eine Versicherung arbeiten meistens ab. Der Aufwand ist ihnen einfach zu hoch. Bei der Ausnutzung der 130% Opfergrenze ist eine Auszahlung der voraussichtlichen Netto – Reparaturkosten auf Gutachtenbasis ausgeschlossen. Es muss zwingend ein Reparaturauftrag vorliegen, und anschließend eine Reparaturrechnung eingereicht werden.

Ich habe vorhin mehrmals den Begriff, Wiederbeschaffungswert benutzt. Bevor ich mit den Totalschadenarten fortfahre, muss ich dazu noch ein paar Erläuterungen tätigen. Wenn ein Sachverständiger mit einer Fahrzeugbewertung beauftragt wird, dann hat er meistens die Auswahl zwischen vier Bewertungsergebnissen zu tätigen. Bei einem Schadengutachten ist generell der Wiederbeschaffungswert (1) zu ermitteln, um zu beurteilen, ob eine Reparaturwürdigkeit vorliegt oder nicht. Der Wiederbeschaffungswert  orientiert sich am Händlerverkaufswert (2). Das ist der Wert bzw. der Preis, zu dem ein Gebrauchtwagenhändler sich ein gleichwertiges Fahrzeug wie das Ihre jedoch ohne Unfallschaden natürlich in den Laden stellen und zum Verkauf anbieten würde. Zur Ermittlung aller Wertbestimmungen haben Kfz-Sachverständige spezielle Software als Werkzeug zur Verfügung, welche aus der von Hand eingetippten Fahrgestellnummer, dem Erstzulassungsdatum und dem aktuellem Kilometerstand in wenigen Augenblicken die komplette Ausstattung zum Auslieferungszeitpunkt von der Herstellerdatenbank abrufen und einen vom Sachverständigen aus der Auswahl von vier Bewertungsarten ausgewählten Wert ausspuckt. Oberflächlich arbeitende Berufskollegen sind an dieser Stelle mit der Fahrzeugbewertung fertig. Sie verlassen sich ganz einfach auf die Richtigkeit der vom System gelieferten Werte und geben blind ihre Unterschrift dazu. Eine eigenständige Marktanalyse zur Überprüfung des Wertes, wird aus Bequemlichkeit von diesen Berufskollegen unterlassen. Bei einem erkennbar sehr gutem Erhaltungszustand und einem Schaden daran, der sich an der Totalschadengrenze bewegen könnte, wird von mir generell auch eine Marktanalyse  durchgeführt und im Gutachten dokumentiert. Nach meiner Erfahrung bringt eine gewissenhafte Analyse des Marktes von Fall zu Fall auch deutlich höhere Werte als die, welche vom System angeboten werden. Die von einem Kfz-Sachverständigen dazu benutzte Software ist daher auch so programmiert, dass entsprechende Eingaben und Korrekturen vorgenommen werden können. Wenn Sie einmal einen Gutachter der Versicherung an einem Unfallauto beobachten konnten, wird Ihnen aufgefallen sein, dass dieser sehr gewissenhaft auch vollkommen unbeschädigte Karosseriebleche rund um das gesamte Auto in Augenschein nimmt. Das macht er nicht etwa, weil er das Auto so schön findet. Er sucht nach Vorschäden. Das sind Schäden, die vor dem aktuell zu behandelnden Schadenfall eingetreten und bereits wieder repariert worden sind. Wichtigstes Handwerkzeug zur Feststellung von Reparaturstellen an Karosserieblechen ist das Lackschichtdicken- Messgerät. Einige Gutachter von Versicherungen benutzen dieses Gerät bei der Besichtigung sogar häufiger als ihren Fotoapparat. Auch so kann man Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert nehmen! Und zwar negativ! Nicht selten habe ich erlebt, dass Kollegen von einzelnen Versicherungen aus kleinen Steinschlag- bzw. Rostreparaturen kapitale Unfallschäden interpretiert haben, um den Wert des Fahrzeuges herunter zu rechnen und die Möglichkeit der Totalschadenabrechnung zu realisieren. Viele Zeitgenossen benutzen auch gern den Begriff, Zeitwert (3). Verlangen Sie bitte niemals, dass Sie im Totalschadenfall den Zeitwert ersetzt bekommen! Ich will Ihnen an dieser Stelle erklären warum. Der Zeitwert orientiert sich am Händlereinkaufswert (4). Das ist der Preis, den Ihnen ein Gebrauchtwagenhändler für Ihr Auto mindestens zahlen sollte, wenn dieses soweit in Ordnung, ohne Mängel und fahrbereit ist, und wenn Sie es verkaufen wollen (nicht müssen). Der Händlerverkaufswert (2) liegt immer etwas höher, denn der Händler möchte schließlich auch etwas verdienen. Der Zeitwert wird aber meistens deutlich darunter liegen. Dieser wird ermittelt, wenn Sie ihr Schmuckstück unbedingt kurzfristig zu Geld machen müssen. Der schlimmste Fall tritt ein, wenn Ihr Fahrzeug zwangsweise auf einer Auktion verramscht wird. Dann ist der erzielte Erlös der Zeitwert! Und der kann je nach Situation weniger als die Hälfte des Händlereinkaufswertes ausmachen. Sollten Sie jemals an einen Gutachter einer Versicherung geraten und den Wunsch äußern, den Zeitwert für die Totalschadenabrechnung zu ermitteln, dann macht der das! Wundern Sie sich nicht, warum die ausgezahlte Schadenersatzzahlung nicht ausreicht, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen, denn spätestens jetzt wissen Sie auch warum. Es gibt eigentlich nur zwei Grunde, bei einem Totalschaden lediglich den Zeitwert als Schadenersatz anzubieten. Entweder sieht Ihr Auto auch allgemein so übel aus, dass Sie froh sein können, überhaupt eine Schadenersatzzahlung zu bekommen, oder man will Sie übers Ohr hauen.

Wie bereits anfänglich angekündigt, komme ich jetzt dazu, den landläufig gern benutzten Begriff „wirtschaftlicher Totalschaden“ zu erklären. Zwischen diesem und dem einwandfreien Totalschaden gibt es nämlich einen entscheidenden Unterschied: bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wäre das Fahrzeug rein rechnerisch reparabel, weil die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Auch eine Ausnutzung der 130% Opfergrenze wäre theoretisch möglich. Der zu erwartende Restwerterlös ist jedoch so hoch, dass eine Veräußerung des nicht reparierten Fahrzeuges für den schadenersatzpflichtigen, der Versicherung kostengünstiger  ist als die Begleichung einer Reparaturrechnung. Weiterhin wird das Risiko ausgeschlossen, dass die Reparatur wegen vor Ort nicht erkannter, versteckter Unfallschäden sich ausweitet. Versicherungen sind interessiert, bei einer Schadenhöhe die bereits 50% des Wiederbeschaffungswertes erreicht hat, aus eben genannten Gründen die Abrechnung auf der Basis, wirtschaftlicher Totalschaden anzustreben. Die Schadenbearbeiter der Versicherungen sind in der Lage, in kürzester Zeit, manchmal schon in wenigen Stunden europaweit Restwertangebote einzuholen, um sie dem Geschädigten zu unterbreiten. Nach meiner Information hat der BGH entschieden, dass bei dem Regulierungswunsch des Geschädigten die Auszahlung der Netto- Reparaturkosten erfolgen soll, dieser eine Totalschadenabrechnung akzeptieren muss. Das muss nicht schlecht sein. Falls Sie sowieso mit dem Gedanken beschäftigt waren, sich demnächst von Ihrem Fahrzeug zu trennen, ist der Unfall das Beste was Ihnen passieren konnte. Soviel Geld, wie ihnen auf Grund meiner Arbeit, als freier Sachverständiger für Ihr verunfalltes Auto jetzt zur Verfügung stehen wird, würden Sie bei einem Verkauf in Eigenregie niemals  erhalten. Andererseits kann Sie niemand zwingen, sich von dem Fahrzeug zu trennen. Ich rate meinen Kunden generell dazu, einen Rechtsanwalt mit einzuschalten. Gerade in dem Fall, wenn man nicht die von der Versicherung beabsichtigte Totalschadenabrechnung akzeptieren möchte, weiß der Anwalt am besten, was zu tun ist.

Die Neuwagenregelung ist ein Sonderfall. Man sagt dazu auch unechter Totalschaden. Ist das Fahrzeug erst weniger als ein Monat alt und die Laufleistung liegt unter 1000 km, greift die Neuwagenregel. Bei einem Unfall mit erheblichem Sachschaden hat der Geschädigte Anspruch auf ein fabrikneues Ersatzfahrzeug. Auch wenn selbst kein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist, muss der Geschädigte kein Reparaturangebot annehmen.

Ich komme zum Schluss und hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag ein paar hilfreiche Informationen geben konnte

Ihr Kfz-Sachverständiger

Mirko Schwäblein


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