Fehler 4: Polizei Fehlberatung - mirko-schwäblein.de

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4.  falsche Beratung durch die Polizei


Wenn nach einem Unfall betreffend der Schuldfrage keine Einigung erzielt werden kann, wenn Personenschäden eingetreten sind, oder wenn man sich selbst auf Grund des Unfallgeschehens nicht im Stande fühlt, Herr der Lage zu sein, sollte man zur Unfallaufnahme die Polizei rufen. Die zuständigen Beamten sind professionell geschult, sich kurzfristig einen Überblick über das Unfallgeschehen zu verschaffen und die entsprechenden Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen und der anschließenden Wiederherstellung der straßenverkehrstechnischen Ordnung einzuleiten. Dazu gehört u.a. auch das Organisieren der Bergung von nicht mehr fahrtüchtigen unfallbeteiligten Fahrzeugen, dem Beseitigen von ausgelaufenen Medien, Sicherung ggf. Umleitung des übrigen Verkehrs u.s.w. Weiterhin gehört die Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstößen gegen geltendes Recht vor Ort und das Belehren bzw. Verwarnen des Verkehrssünders zum Aufgabenbereich der Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.



Die Festlegung der Schuldfrage ist nicht Aufgabe der Polizei. Es steht ihr auch nicht zu, die Unfallopfer zu beraten. Erst Recht nicht, wenn diese Beratung falsch und zum Nachteil des Unfallopfers ausfällt. Leider machen das die Polizeibeamten bundesweit immer und immer wieder. Erst in diesem Sommer (2022) wurde ich in die Nähe von Lübeck zur Begutachtung eines Unfallschadens gerufen. Meine Kundin übergab mir die Unfallmitteilung der Polizei. Was da auf der Rückseite steht, ist haarsträubend. Aber der Reihe nach… der erste Absatz:



Besonders fett gedruckt wird auch das vermeintliche Unfallopfer davon ausgehen, dass er das jetzt unbedingt tun muss. Schließlich stammt die Anweisung von der Obrigkeit, der allmächtigen und somit allwissenden Staatsmacht. Was da passiert, haben Sie auf dieser Homepage unter dem Menue-Punkt, Fehler 1 vielleicht schon nachgelesen. Es ist eine Möglichkeit, sich um Schadenersatz zu bemühen. Jedoch ist das die schlechteste. Weiter geht es mit dem nächsten Absatz:



In Normalschrift gehalten als nicht so wichtig signalisiert hat die Aussage insoweit ihre Richtigkeit, dass im Haftpflichtschaden allein die Versicherung des Unfallverursachers zuständig für die Regulierung ist. Die Empfehlung sich direkt, sozusagen im Alleingang an diese zu wenden, ist der nächste Bärendienst. Nächste Absatz:



Das können Sie gerne machen, jedoch bevor Sie die gewünschten Informationen bekommen, müssen Sie ein paar Fragen beantworten, von denen Sie unter Umständen nicht wissen, ob Sie diese Antworten mit ruhigem Gewissen auch geben sollten. Als Ihr Sachverständiger bin ich bei dem Zentralruf registriert und gelange deutlich schneller an die gewünschten Daten. Weiter mit dem nächsten Absatz:



Wenn das passiert, weil Sie versuchen, im Alleingang alles zu regeln, befinden Sie sich in den Fängen des Schadenmanagement der Versicherung und haben nichts mehr zu sagen. Sie sind auf die Gnade und das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen und verzichten, ohne es zu wissen, auf Schadenersatzansprüche. Sehen Sie dazu auch Fehler1 und Fehler 2 auf dieser Homepage.



Das ist wohl der einzige sinnvolle Absatz, denn der fällt auch in die Zuständigkeit der Polizei.



… und auch das machen Sie bitte auch nicht. Spätestens jetzt sollten Sie die professionelle Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.



Nachfolgend schildere ich, was ich vor einigen Jahre selbst live erlebt habe, als sich vor meinen Augen ein Verkehrsunfall ereignet hatte, und ich als Ersthelfer und Zeuge zur Verfügung stand. Der Polizeibeamte wandte sich in meinem Beisein an das Unfallopfer mit folgenden Worten:


„... Und Sie melden den Unfall Ihrer Versicherung. Diese wird Ihren Schaden regulieren, sich dann mit der Versicherung des Unfallverursachers in Verbindung setzten und mit dieser abrechnen..."

Die Folgen dieser Falschberatung werden bereits unter 1. dieser Kategorie beschrieben. Als ob diese Fehlinformation nicht reicht, wird aber noch nachgelegt:

„... und gehend sie bloß nicht zu einem freien Sachverständigen! Sie bleiben sonst auf den Kosten sitzen!"

Das ist eine Frechheit! Noch nie während meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger ist jemals ein einziger meiner Kunden auf meinen Kosten sitzen geblieben! Hier könnte man meinen, dass die Polizei bundesweit im Auftrag der Versicherungswirtschaft handelt. Anders kann ich mir solche Äußerungen nicht erklären. Abgesehen davon ist diese Beratung nicht nur geschäftsschädigend für jeden freien SV sondern ein grober Eingriff in den Wettbewerb. Lassen Sie sich also nach einem Unfall nicht von einem Polizeibeamten in die Irre führen.


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