UNIMOG Zweiwegefahrzeug - mirko-schwäblein.de

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UNIMOG U1650 mit Zweiwegefahrwerk,
Wechselrahmen und Hubarbeitsbühne


Im September 2008 wurde ich durch meinen Rechtsanwalt nach Hainichen bei Chemnitz im tiefsten Sachsenland gerufen. Das Spezialfahrzeug eines seiner Mandanten ist auf der Autobahn A4 in einen Unfall verwickelt worden und vollkommen zerstört worden. Ein dort ansässiger Abschleppdienst hat das Fahrzeug geborgen und auf seinen Hof geschleppt. Ich hielt es für besser, so schnell wie möglich das Fahrzeug aufzusuchen, weil erfahrungsgemäß der eine oder andere Abschleppdienst sich an stark beschädigten Fahrzeugen nach der Bergung selbstbedient. Nach 5 Stunden Fahrt sollte ich Recht behalten, denn die Batterie war bereits ausgebaut.



 

 

 

Die Beschädigungen waren erheblich. Das Fahrzeug erhielt von hinten einen Anstoß durch einen Transporter, geriet dabei ins Schleudern, stieß links gegen die Mittelleitplanke, stürzte auf die rechte Seite und rutschte noch ca. 50 Meter auf der Seite liegend über die Fahrbahn, bevor es dann schließlich zum Stehen kam.


 

 

 

 

 

Glücklicherweise kam der Fahrer des Unimog nicht zu Schaden. Aber das Fahrzeug war zusammen mit seinen An- und Aufbauten nicht mehr zu gebrauchen. Nach dem Anfertigen der Fotos machte ich mich wieder auf den Heimweg.


Als Nächstes suchte ich den Eigentümer des Fahrzeuges auf. Dieser hatte das Fahrzeug über Jahre hinweg für seine Einsatzzwecke modifiziert und umgebaut. Das Fahrzeug war ein absolutes Einzelstück.  Allein die Dokumentation des Fahrzeuges füllte 10 Ringordner. Es dauerte Tage, bis ich mich da durchgearbeitet hatte.



Das Schadengutachten musste ich aus drei Einzelgutachten zusammenstellen. Das Basisfahrzeug war nicht kompliziert. Bei der hier ansässigen Mercedes-Benz Niederlassung konnte ich sämtliche Ausstattungen und die für die Reparatur zu verwendenden Komponenten erfragen, so dass ich eine optimierte Schadenkalkulation mit dem DAT-System erstellen konnte. Schwieriger war da schon der Zweiwegeumbau für den Betrieb auf Normalspur-Eisenbahngleisen. Auf Grund der Beschädigungen wurde mir von einem hier ansässigen Schienenfahrzeug-Reparaturbetrieb bescheinigt, dass eine Reparatur unzulässig und somit ein Neubau dieser Komponenten notwendig geworden ist. Das Selbe galt für die Reparatur bzw. dem Neubau der Hubarbeitsbühne. Die Herstellerfirma gab es nicht mehr. Ein Nachbau durch eine andere Firma ist mit einigen rechtlichen Hürden verbunden. Schließlich und zu Guterletzt muss das gesamte Fahrzeug durch die einzelnen Schienennetzbetreiber (Deutsche Bahn, Berliner S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn) abgenommen werden. Ein Ersatzfahrzeug war nirgendwo aufzutreiben. Auch Mercedes Benz konnte auf Anfrage kein vergleichbares Neufahrzeug anbieten. So blieb nichts anderes übrig, als den Wiederherstellungswert von rund 950.000,-€ Reparaturkosten als die zu regulierende Schadenhöhe festzustellen. Ende 2008 nach mehr als zwei Monaten hatte ich das Gutachten fertig gestellt.


Es kam was kommen musste: Das Fahrzeug war schon längst in die Firma des Eigentümers überführt und stand teilweise zerlegt in einer großen Werkhalle, und die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beauftragte einen Konkurrenzgutachter, welcher angeblich ein Spezialist für LKW sein sollte, mit der Erstellung eines kostengünstigeren Berichtes. Offensichtlich war dieser Kollege vollkommen überfordert. Jedenfalls starrte er auf das Auto wie das sprichwörtliche Schwein ins Uhrwerk. Um wenigstens einmal einen Spruch abzulassen, meinte er: er bezweifle, dass der Motor einen Ölschlag habe, und dass man, um dieses festzustellen, den Motor demontieren müsse. Für den Laien: Ein Ölschlag oder auch Flüssigkeitsschlag ist eine Beschädigung, bei der größere Mengen Flüssigkeit in den Verdichtungsraum der Zylinder eindringen. Flüssigkeiten lassen sich nun mal nicht verdichten. Wenn wie bei diesem Schadenfall ein Motor in voller Fahrt plötzlich auf die Seite gelegt wird, läuft mit einem Schwapp das Öl aus der Ölwanne über die Blockentlüftung durch die Ansaugkanäle in die Zylinder. Im Ergebnis werden dabei die Ventilsitze „gesprengt“. Das Öl spritzt aus der Luftansaugleitung und auch der Luftfilter wird zerrissen.



Dieses Fahrzeug hat rechts am Fensterrahmen einen Kamin, durch den die Luft für den Motor angesaugt wird. Sehr gut zu erkennen ist, dass sich hier Motoröl den Weg nach außen gebahnt hat.


Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Versicherungsgutachter war das Fahrzeug vorn komplett freigelegt, so dass die Keilriemenscheibe auf der Kurbelwelle zugänglich war. Die Keilriemenscheibe ist mit einer Sechskantschraube auf der Kurbelwelle verschraubt.  Ich ließ mir einen passenden Maulschlüssel geben und setzte an besagter Sechskantschraube an, um die Kurbelwelle zu drehen.


Dieser Unimog ist mit einem 6-Zylinder-Diesel Reihenmotor ausgerüstet. Bei einem Verdichtungsverhältnis von 1:18 müsste das Drehen von Hand mit einem Schraubenschlüssel so gut wie unmöglich sein. Jedoch ließ sich der Motor ganz leicht durchdrehen. Somit hat keiner der 6 Zylinder noch Kompression. Der Motor ist somit Schrott. Der Konkurrenzgutachter hatte dann nichts mehr zu sagen. Er brachte auch bis zur Regulierung kein ein einziges Blatt Papier für ein eigenes Gutachten zustande.

 

 

 

Über den Jahreswechsel kam dann noch eine Überraschung: Mercedes Benz unterbreitete ein Angebot für ein Neufahrzeug mit denselben Nutzungseigenschaften für einen Preis von 720.000,-€. Ich überarbeitete nochmals mein Gutachten. Wieder einen Monat später entschloss sich die Versicherung nach meinen Zahlen zu regulieren.