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GM (Chevrolet - Cananda) LUMINA Sedan V6 3.8
Im August 2011 stellte mir ein Unfallopfer sein beschädigtes Fahrzeug zur Begutachtung vor. Er war bereits bei verschiedensten Werkstätten vorstellig, und auch die hier in der Region größte Sachverständigenorganisation konnte ihm nicht so richtig behilflich sein. Auf Empfehlung eines früheren Kunden wandte er sich nun an mich. Er hatte wenig Hoffnung, dass er den Schaden an seinem Fahrzeug jemals wieder reparieren lassen kann, zumal 1. das Fahrzeug bereits 22 Jahre alt war, und 2. die ihm nicht behilflich sein könnende Sachverständigenorganisation erklärte, dass auf Grund des hohen Alters sowieso ein Totalschaden eingetreten sein würde. Mehr als vielleicht 1000,- € wäre da nicht drin. Von diesen Vorurteilen unbeeindruckt habe ich mich der Sache angenommen...
Das Fahrzeug befindet sich in einem sehr guten Pflegezustand. Wie auch der Laie erkennt, ereignete sich der Schaden vorn links. Dabei wurde der linke Kotflügel eingedrückt, der vordere Stossfänger beschädigt und der linke Scheinwerfer zusammen mit der Blinkleuchte wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen.
Außerdem wurde der Vorderwagen quer nach rechts verschoben. Das erkennt man am Spalt zwischen Kotflügel und Motorhaube.
Da es sich nicht um ein auf dem deutschen Markt gängiges Fahrzeug handelt, musste ich über den VIN-Decoder das Fahrzeug durch Anfrage beim Hersteller identifizieren. Das ist notwendig, damit für die Reparaturkostenkalkulation auch die richtigen Ersatzteile ermittelt werden. Bei der Fahrzeugidentifizierung erlebte ich eine Überraschung: Auch in Übersee ist gerade dieses Fahrzeug auch eine Seltenheit. Dieses Fahrzeug wurde als Sonderanfertigung nach Kundenwunsch für die US-Army gefertigt. Auffälliges Merkmal ist die Ausführung als 3-Sitzer und die Lackierung, welche ebenfalls von der Serie abweicht.
Nach dem Zusammenstellen der Ersatzteilliste, konnte ich die Kalkulation erstellen. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund 4500,- € (netto).
Die richtige Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes gestaltete sich dann etwas schwieriger. Auf DAT oder Schwacke konnte ich nicht zurückgreifen. Wo bekomme ich nur ein gleichwertiges Referenzfahrzeug her? Auf deutschen bzw. europäischen Gebrauchtwagenmärkten war kein Fahrzeug dieser Art zu finden. Der US-Gebrauchtwagenmarkt war dagegen überfüllt mit GM Lumina Sedan. Jedoch waren das fast alles irgendwelche heruntergekommene Rostlauben, welche weder mit der Ausstattung noch mit der Motorisierung dem Fahrzeug meines Kunden gleich zu setzen sind. Auf einem Automarkt in Madison (Wisconsin) wurde ich dann doch fündig ...
Dieses Fahrzeug habe ich als Referenzfahrzeug angegeben und habe so den Wiederbeschaffungswert auf 13.450,- € festlegen können. Mein Kunde, der Halter dieses Fahrzeuges war sichtlich erstaunt. Ihm war gar nicht bewusst, wass er doch für ein "Schätzchen" in der Garage stehen hat.
Mit diesen Informationen konnte ich mein Gutachten fertig stellen und über die Anwaltskanzlei bei der Versicherung einreichen. Mehr als einen Monat später reagierte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese hat entgegen geltenden Rechts mein Gutachten einem fremden Dienstleister ausgehändigt, damit dieser drin herumstreicht. Offenbar bereitete dieses der Streicherfirma einige Schwierigkeiten. Entsprechend dürftig fiel auch das Abrechnungsschreiben der Versicherung aus.
Im Grunde genommen wurden die von mir eingesetzten Stundenverrechnungssätze durch die von Billigstwerkstätten - ich sage dazu: Feldschmieden - ersetzt. Weiterhin wurden nicht näher beschriebene "Technische Kürzungen" vorgenommen, so dass der Regulierungbetrag um insgesamt 500,- € reduziert wurde.
Wir haben es uns zu Eigen gemacht, auf solche Kürzungen zu reagieren. Ein kurzes Schreiben unsererseits genügte, und die Versicherung erstatte auch den einbehaltenen Betrag...
Im Grunde genommen wurden die von mir eingesetzten Stundenverrechnungssätze durch die von Billigstwerkstätten - ich sage dazu: Feldschmieden - ersetzt. Weiterhin wurden nicht näher beschriebene "Technische Kürzungen" vorgenommen, so dass der Regulierungbetrag um insgesamt 500,- € reduziert wurde.
Wir haben es uns zu Eigen gemacht, auf solche Kürzungen zu reagieren. Ein kurzes Schreiben unsererseits genügte, und die Versicherung erstatte auch den einbehaltenen Betrag...