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Anfechtung von Prüfberichten
Was ist das?
Seit einiger Zeit haben sich die meisten Versicherer angewöhnt, Gutachten von freien Sachverständigen und Reparaturrechnungen zur Prüfung an fremde Dienstleister weiter zu leiten, welche in unzulässiger Art und Weise sowohl in Reparaturrechnungen aber ganz besonders in den Kalkulationen von Gutachten und Kostenvoranschlägen drin herum streichen. Nicht selten wird dabei gegen geltendes Recht verstoßen. in den letzten Jahren sind immer mehr dieser Kürzerfirmen entstanden Aber auch Sachverständigenorganisationen, welche bei den Versicherungen um Gutachtenaufträge buhlen, haben sich in die Reihe dieser Streicher begeben.
Aber warum tun sie das? Warum lassen sich qualifizierte Gutachter auf das Niveau von ungelernten Praktikanten herab, welche ohne Grundkenntnisse, ohne fachliche Voraussetzungen die Gutachten von freien Sachverständigen „prüfen“ und dabei jedoch nur nach einem festgelegtem Raster, ohne nachzudenken, bestimmte Positionen heraus streichen und mit Billigstarbeitsstundenverrechnungssätzen die Kalkulationen neu berechnen. Ein Beispiel aus meiner Praxis.
An dieser Stelle muss ich ausdrücklich betonen, dass es sich bei nachfolgender Schilderung um einen Tatsachenbericht handelt. Es hat sich wirklich genau so zugetragen und wird durch Zeugen und Belege bewiesen werden können.
Vorab: Sämtliche personenbezogenen Daten, sowohl die meines Kunden als auch die des Prüfberichtverfassers wurden aus Gründen des Datenschutzes gelöscht bzw. unkenntlich gemacht.
Im November 2015 stellte mir ein unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelter Kraftfahrzeughalter sein Fahrzeug mit einem erheblichen Heckschaden vor.
Meine Reparaturkostenkalkulation in meinem Gutachten beinhaltete den Ersatz des hinteren Stoßfängers inkl. der Anbauteile. Für Rückwand sah ich eine Instandsetzung mit einem Zeitaufwand von 1 ½ Stunden vor.
Die regulierende Versicherung,, welche stellvertretend für den Unfallverursacher als dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen musste, leitete mein Gutachten zur Prüfung an eine bei ihr unter Vertrag stehende Sachverständigenorganisation weiter.
Die Prüfung erfolgte im Auftrag und nach Vorgaben der der Haftpflichtversicherung. Von dem Prüfbericht verfassenden Gutachter wird dieser Satz, der bislang in jedem mir vorgelegten Prüfbericht erschienen ist, hervorgehoben. Der Verfasser hätte meiner Meinung nach auch schreiben können: „Die da haben gesagt, dass ich das so machen soll.“, Am Ende fehlten mehr als 300,- € an den von mir ermittelten Schadenersatzansprüchen.
Aber der Reihe nach:
Regional bedeutet auch in der Nähe. Der Gesetzgeber hat festgestellt dass in der Nähe nicht weiter als 20 km sei. Demnach ist klar definiert, dass eine Werkstatt in der Region nicht weiter als 20 km entfernt sein sollte. Des Weiteren behauptet der Verfasser des Prüfberichtes, dass die angeführten Reparaturaufwendungen aus Sachverständigensicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar seien. Hierzu muss man feststellen, dass es heißen muss „.. aus Sicht der des Verfassers …“ Schließlich spiegelt dieser nicht die Gesamtheit aller Sachverständigen wieder."
Ein konkretes Reparaturangebot dieser Werkstatt wurde nicht vorgelegt. Sicherlicht hat diese Werkstatt niemals etwas von diesem Schadenfall gehört und kann sich daher auch nicht dazu äußern, ob sie überhaupt in der Lage dazu sei, eine Reparatur und dazu auch nach Vorgabe des Prüfberichtes wirtschaftlich durchzuführen.
Der Verfasser des Prüfberichtes hatte eine Werkstatt heraus gesucht, die nach seinen Angaben mit 21,5 km bereits außerhalb der Region meines Kunden ansässig sein solle. Ich habe das überprüft und festgestellt, dass die Entfernung sogar 39,8 km von Anspruchsteller entfernt ist. Und das ist keineswegs noch regional und erst Recht nicht mehr in der Nähe. Bei dieser Werkstatt handelt es sich um eine Billigwerkstatt, welche mit teilweise von der Versicherung diktierten Dumpingpreisen um Reparaturaufträge wirbt. Das Zertifikat, welches von dem Arbeitgeber des Prüfberichtverfassers ausgestellt wurde, ist auf Grund der Abhängigkeit voneinander lediglich Makulatur.
Die Verwendung dieser Dumping – Arbeitsstundenverrechnungssätze in ihren sogenannten Prüfberichten steht im krassen Widerspruch zu den in ihren eigenen Gutachten angesetzten durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen, wie sie von der SV-Organisation auf ihrer eigenen Homepage für jedermann publiziert werden. Diese sind nämlich deutlich höher. Meiner Meinung nach will man so meine Kunden regelrecht dafür „bestrafen“, dass sie nicht ihr Gutachten bei dieser Organisation in Auftrag gegeben haben. Mein Kunde könnte glauben, dass unter dem Strich bei Beauftragung dieser Organisation sein ihm zugefügter Schaden höher beziffert werden würde als durch meine Expertise. Das stimmt aber auch nicht, weil in einem Gutachten dieser Organisation ein Haftpflichtschaden versicherungskonform ausfällt, und somit deutlich billiger kalkuliert wird, als es ein freier und unabhängiger Sachverständiger es tun würde. Das ist irreführend und im höchsten Maße wettbewerbswidrig! Es gibt Rechtsanwälte, die ein solches Verhalten sogar als Betrug bezeichnen.
Zu Guter Letzt behauptete der Verfasser des Prüfberichtes, dass das eingedrückte Heckblech innerhalb einer Stunde wieder gerade gebogen werden könne. Das möge er doch bitte mal vormachen.
Nachfolgend der Prüfbericht und die Anfechtung als PDF
Also stellt sich noch einmal die Frage nach dem Warum (?).Ich habe dazu einen mir namentlich bekannten Gutachter dieser Firma fragen können. Wenn die Auftragslage für die Schadengutachter seines Arbeitgebers dünn wird, werden verstärkt Gutachten, die bei der Versicherung durch Mitbewerber, also wirklich frei und unabhängigen Gutachtern eingereicht wurden, in Prüfberichten zusammengestrichen. Mit anderen Worten: Wenn die Auftragslage zu wünschen übrig lässt, zieht die Organisation die Arbeit ihrer Mitbewerber in Misskredit.
Ich lasse mir diese Kürzungen nicht gefallen und habe im Gegenzug solche Kürzungen mit fundierten Stellungnahmen erwidert. Die Nachforderungen der gekürzten Beträge werden mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt.
Stellungnahmen zur Anfechtung von Prüfberichten mit unzulässigen Kürzungen durch Fremddienstleister der Versicherungen werden durch mich unter folgenden Voraussetzungen erstellt:
· wenn das betroffene Gutachen bei mir in Auftrag gegeben und durch mein Büro erstellt wurde
- generell, wenn die Kürzungen höher als 100,- € (netto) betragen,
- darunter nach Absprache mit unserem Mandanten,
· wenn die betroffenen Gutachten durch andere Sachverständigen erstellt wurde, bei Kürzungen ab 150,- € (netto) gegen Honorar zuzüglich Anwaltsgebühr,
· Gekürzte Werkstattrechnungen werden durch mich nur angefochten, wenn die betroffene Werkstatt auch Kooperationspartner von mir ist.