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Gutachten zu KASKO-Schäden
Bei KASKO-Schäden (Eigenverschulden oder höhere Gewalt wie z.B. Hagel, Sturm, Wild etc.) behält sich die Versicherungswirtschaft das Recht vor, Ihre eigenen Sachverständigen den Schaden begutachten zu lassen. Nicht immer werden hierbei neben den wirtschaftlichen Interessen der Versicherung auch die Interessen des Versicherungsnehmers, also des Fahrzeugeigentümers berücksichtigt. In diesem Fall hat der Halter des Fahrzeuges das Recht, selbst ein Gutachten nachträglich in Auftrag zu geben. Bevor er diesen Schritt wagt, ist unbedingt ein Anwalt hinzuzuziehen, welcher einen strategischen Ablauf in dieser Sache vorgibt. Nach Erstellung des Gegengutachtens zu dem von der Versicherung in Auftrag gegebenen Bericht, kommt es zu einem Sachverständigenverfahren in dessem Ergebnis eine allseits zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Die Kosten für das Gegengutachten werden je nach Fehlerhaftigkeit des Versicherungsgutachten quotiert bzw. geteilt.