Ermittlung von Wertminderung - mirko-schwäblein.de

Sie sind hier: Home » Leistungsumfang » Ermittlung von Wertminderung

Ermittlung von Wertminderungen

Wertminderung, was ist das?
Wird ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, und anschließend wieder repariert, ist der Halter, wenn er beabsichtigt, das Fahrzeug zu verkaufen, verpflichtet, erlittene Unfallschäden zu offenbaren, auch wenn diese sach- und fachgerecht repariert wurden. Ein Kaufinteressent wird sich in dem Fall, wenn er ein baugleiches unfallfreies Fahrzeug angeboten bekäme, in der Regel nicht für das unfallbelastete Fahrzeug entscheiden, es sei denn, der Verkäufer dieses Fahrzeuges gewährt einen Preisnachlass, der den vermeindlichen Makel kompensiert. Dieser Nachlass ist die in Geldwert bezifferte Wertminderung.

Aussagen zur Wertminderung (ob oder ob nicht und wenn ja in welcher Höhe) an einem  Fahrzeug als Folge eines Unfallschadens werden in unseren Gutachten generell getätigt.
Es kam und kommt auch heute gelegentlich vor, dass Berufskollegen - und hier meine ich die, welche nach Vorgaben der Versicherungen arbeiten - dieses unterlassen, bzw. sogar ablehnen.

Auch hier kann ich gegen ein entsprechendes Honorar behilflich sein.


Besucherzaehler