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Wenn Sie unseren Schadenservice in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nicht mit Versicherungs-Chinesisch herumplagen. Jeglichen Schriftwechsel leiten Sie bitte unbeantwortet an uns weiter. Wir erledigen das für Sie und bewahren Sie so vor Irretationen und Missverständnissen.
Folgende Unterlagen bzw. Informationen benötigt Ihr Sachverständiger für die Gutachtenerstellung
Der Fahrzeugschein sollte immer dabei sein.
- Rechnungen von größeren Reparaturen der letzten 2 - max. 5 Jahren (z.B. Bremsen, Fahrwerk, Motor Getriebe ...)
- Rechnungen / ABEs von nachträglich vorgenommenen Um- und Anbauten (z.B. Anhängerkupplung, Rußpartikelfilter etc.
- Das Wartungsheft, wenn es lückenlos geführt und alle Durchsichten eingetragen wurden.
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
- Unfallschilderung... Was ist passiert?
- wenn durch die Polizei aufgenommen, der Unfallbericht,
- Unfalldatum und Uhrzeit,
- Kennzeichen des Unfallverursachers ggf auch Fahrzeugtyp... Wem gehört das Auto? Lassen Sie sich die Zulassung zeigen.
- Name und Anschrift des Unfallverursachers ggf. auch Telefonnummern,
- wenn bekannt, die Versicherung des Unfallverurachers. Das ist nicht unbedingt erforderlich, da wir selbst diese Informationen in Minutenschnelle beschaffen.