ÖBV-SV bzw Gutachter - mirko-schwäblein.de

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Warum bin ich nicht Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger (ÖBV-Sachverständiger)?


In der Vergangenheit wurde ich des Öfteren gefragt, warum ich denn nicht öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger sei. Die Voraussetzungen zur Erlangung der Bezeichnung ÖBV-Sachverständiger sind für mich kein Problem. Vom IfS (Institut für Sachverständige) wurden diese klar definiert und können hier nachgelesen werden:


Voraussetzungen für die Bestellung zum ÖBV-SV

Auch die Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung stellen für mich kein Problem dar. Schließlich unterwerfe ich mich als freier und unabhängiger Sachverständiger ebenfalls diesen Normen.

Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung

Jedoch kann ich mich mit einigen Bestimmungen der der Verordnung für ÖBV-Sachverständige nicht anfreunden.


Verordnung für ÖBV-SV

In der Regel wendet sich ein Unfallopfer zur Feststellung der Schadenhöhe an seinem Fahrzeug als erstes an einen Kfz-Sachverständigen. Ein freier und unabhängiger Sachverständiger wird seinem Kunden erläutern, welche Ansprüche an Schadenersatz dieser einfordern kann und auch die eine oder andere Empfehlung (z.B. die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder gar das Aufsuchen eines Arztes) aussprechen. Das darf ein ÖBV-Sachverständiger auf Grund seiner Berufsbezeichnung nicht in jedem Fall, ohne dabei gegen die Verordnung zu verstoßen.


Als freier und unabhängiger Sachverständiger darf ich auch ggf. parteiergreifend tätig werden. Erst Recht wenn ein Unfallereignis vor Gericht verhandelt werden muss, ist das für den Geschädigten (meinem Kunden) von Nutzen. Das darf ein ÖBV-Sachverständiger nicht.


Vor mehr als zwanzig Jahren habe ich mir selbst die Frage gestellt, was es mir bringen würde, als ÖBV-Sachverständiger tätig zu werden. Ich habe mir also die entsprechenden Unterlagen beschafft und gründlich studiert. Die Aussicht auf angemessene Vergütung bereits im Vorfeld (Vorkasse) war sehr verlockend. Allerdings: Wann landet ein Unfallereignis schon mal vor Gericht? Aus meiner Paxis weiß ich, dass ca. jeder einhundertste Unfall, bei dem ich ein Schadengutachten erstellt habe, vor Gericht landet, und dort ein ÖBV-Gutachter als Schiedsgutachter vom Gericht bestellt, und ein Schieds-Gutachten in Auftrag gegeben wird. Um also wirtschaftlich als ÖBV-SV tätig zu sein – sprich: mit Erfolg sein Auskommen mit Gerichtsgutachten zu bestreiten, ist dieser auf eine kontinuierliche Auftragslage durch Gutachtenaufträge von Gerichten angewiesen.


Als ÖBV-Gutachter, der Schiedsgutachten erstellt, kann man es nie allen Parteien Recht machen. Es wird immer einen geben, der mit dem Urteil nicht einverstanden sein wird. Das spricht sich rum. Der ÖBV-Sachverständige ist also dazu verdammt, als Gerichtsgutachter Erfolg zu haben. Ich persönlich kenne nur ganz wenige ÖBV-SV-Kollegen, bei denen das zu trifft. Sie sind nicht darauf angewiesen, zusätzlich bei der Versicherungswirtschaft um Gutachtenaufträge zu werben, oder gar mit Provisionszahlungen an Werkstätten sich Unfallopfer vermitteln zu lassen, die normalerweise nie an diese Sachverständigen herangetreten wären.


Fazit: Ich habe seinerzeit beschlossen, ausschließlich für unfallgeschädigte Fahrzeughalter im Haftpflichtschadenfällen tätig zu sein. Ich erhalte keine Aufträge von Gerichten oder Versicherungen und bin auch nicht an irgendwelche  Weisungen und damit verbundenen einseitigen Vorgaben gebunden - eben frei und unabhängig


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