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Fehler 6: Der falsche Gutachter wird beauftragt

 

Was passiert, wenn man als Unfallopfer den falschen Gutachter beauftragt? Nach Aussage der IHK sind in  Deutschland Gutachter bzw. Sachverständige keine geschützte Berufsgruppe. Fragen Sie also nach der Qualifikation, wenn Sie Zweifel haben, bevor der Sachverständige sich an Ihrem Fahrzeug zu schaffen macht. Wenn dieser Gutachter nicht mindestens ein Meister oder Dipl.-Ing. als staatlichen Abschluss vorweisen kann, sollte er die Finger von Ihrem Fahrzeug lassen.


Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht immer ein Qualitätsmerkmal aber erst Recht kein Zeugnis und somit kein staatlicher Abschluss.


Aber auch Gutachter mit entspechenden Qualifikationen können unter Umständen ein Fehlgriff sein. Eindringlich gewarnt wird vor solchen, die auch oder ausschließlich im Auftrag von Versicherungen arbeiten. Möglicherweise sind diese Gutachter großen, bundesweit tätigen Sachverständigenfirmen angeschlossen, stehen mit denen in Vertrag oder gar auf deren Gehaltsliste. Das sollten Sie wissen und nötigenfalls erfragen, wenn Sie einen Gutachter beauftragen.


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